- Vorstellungskosten
- die dem zur persönlichen Vorstellung (⇡ Vorstellungsgespräch) aufgeforderten Bewerber entstehenden Kosten. Berechtigte, tatsächlich gemachte Aufwendungen, bes. Reisekosten und die für Übernachtung und Verpflegung entstandenen Auslagen in einer der vorgesehenen Position angemessenen Höhe sind dem Bewerber entsprechend § 670 BGB zu ersetzen, soweit Übernahme nicht bei Aufforderung zur Vorstellung ausdrücklich abgelehnt wird.
Lexikon der Economics. 2013.